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Senkung der Umsatzsteuer auf Restaurantumsätze

Im Zusammenhang mit der Corona-Krise wurde ein zeitlich begrenzter, ermäßigter Steuersatz von 7 % auf den Verzehr von Speisen im Restaurant vor Ort eingeführt.

Ab 2024 wurde der Steuersatz wieder auf 19 % erhöht. Es galt aber weiterhin, dass Speisen zur Mitnahme oder ohne Verzehrgelegenheit vor Ort nach wie vor mit 7 % besteuert werden.

Ab dem 01.01.2026 ist der Umsatzsteuersatz beim Verzehr von Speisen im Lokal dauerhaft auf 7 % gesenkt worden. Hiervon ausgenommen ist die Abgabe von Getränken.

Dieses ist mit dem Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen worden.